Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Hin­weisgeberschutzgesetzes

Wir informierten Sie mit unserem Newsletter 19/2023 unter Punkt 3. über die erfolgte Einigung zum Gesetzentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes. Heute möchten wir Ihnen als PDF-Anlage eine erste informative Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes der BDA zukom­men lassen, in welcher Fragen zur Begriffsdefinition des neuen Gesetzes, die Einrichtung von internen Meldestellen und der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einrichtung der Melde­verfahren vorgestellt und erläutert werden. Diese Anlage können Sie auf unserer Internetseite unter diesem Newsletter abrufen.

NL 20-23 Anlage zu Ziffer 1

Blitzumfrage zur aktuellen Ertragslage in der Ernährungsindustrie

Hiermit möchten wir Sie herzlich zur Teilnahme an der Blitz­umfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsin­dustrie zur aktuellen Ertragslage in der Ernährungsindustrie einladen.

Hintergrund: In Zeiten hoher Verbraucherpreisinflation und steigender Lebensmittelpreise sieht sich die gesamte Ernäh­rungswirtschaft dem Vorwurf ausgesetzt, ungerechtfertigte Preissteigerungen durchzusetzen. Dabei zeigen verschiedene Konjunkturindikatoren, dass die Ernährungsindustrie im Jahre 2022 mit enormen wirtschaftlichen Herausforderungen, insbe­sondere auf der Kostenseite, zu kämpfen hatte. Die Bundes­vereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. möchte daher einen näheren Blick auf die Ertragslage der Er­nährungsindustrie werfen, um ein Urteil darüber abgeben zu können, wie sich die vergangenen Krisen auf die wirtschaftliche Situation ausgewirkt haben.

Für Ihre Unterstützung unseres Partnerverbandes in Form Ihrer Antworten – ca. 10 Minuten Ihrer Zeit genügen – wären wir sehr dankbar.

Sie finden die Umfrage unter folgendem Link: BVE-Blitzumfrage

Ihre Angaben werden selbstverständlich anonym behandelt; in der Erhebung wird kein Rückschluss auf Ihr Unternehmen möglich sein!

Wir bitten um Beantwortung des Fragebogens bis Diens­tag, den 30. Mai 2023. Die detaillierten Ergebnisse der Blitzumfrage werden unter den Teilnehmern der Umfrage bekannt gegeben. Zentrale Kernaussagen werden darüber hin­aus im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme und Unterstützung!

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung

In einem befristeten Arbeitsverhältnis kann der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter Umständen dadurch erschüttert sein, dass diese sich durchgängig (nahezu) genau über die letzten sechs Wochen vor dem ver­einbarten Ende des Arbeitsverhältnisses erstrecken (LAG Niedersachsen, Urt. 22.02.2023 – 8 Sa 713/22).

Betriebsbedingte Kündigung wegen Fremdvergabe von Aufgaben an konzernangehöriges Drittunterneh­men

Die einer betriebsbedingten Kündigung zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung muss nicht – etwa aus wirt­schaftlichen Gründen – „dringend“ sein. Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen, sofern sie nicht offen­sichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind. Zu der unternehmerischen Freiheit gehört auch das Recht festzule­gen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausge­führt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen. Dies gilt auch für die Aufgabenverlagerung zwischen Konzern­unternehmen (BAG, Urt. v. 28.02.2023 – 2 AZR 227/22).

Aktuelle Tarifabschlüsse

Am 08.05.2023 haben sich die Verbände der Ernährungsin­dustrie Baden-Württemberg e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Brauereien in Baden-Württemberg geeinigt:

  • Die Löhne und Gehälter erhöhen sich ab dem 01.06.2023 um einen Festbetrag von 240 € in jeder Tarifgruppe.
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 1.000 € im Mai 2023 sowie 700 € im September 2023. Teilzeitbeschäf­tigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie zeitanteilig.
  • Die Ausbildungsvergütung erhöht sich auf 1.080 € (1. Jahr), 1.170 € (2. Jahr), 1.290 € (3. Jahr) und auf 1.375 € (4. Jahr).
  • Auszubildende erhalten mit der Mai Abrechnung eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 850 €.
  • Laufzeit: 01.03.2023 – 31.03.2024 (13 Monate)

Am 09.05.2023 haben sich der Verband deutscher Großbäckereien e.V. und die Gewerkschaft NGG auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Brotindustrie Ost geeinigt:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.06.2023 um 7 %.
  • Weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.11.2023 um 1,5 %.
  • Die Ausbildungsvergütung erhöht sich um 200 €.
  • Die Beschäftigten inkl. der Auszubildenden erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.100 €.
  • Laufzeit: 01.04.2024 – 30.04.2024 (13 Monate)

Am 23.05.2023 haben sich der Arbeitgeberverband der Bayrischen Ernährungswirtschaft e.V. und die Gewerkschaft NGG auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Obst- und Gemüseverwertungsindustrie in Bayern geeinigt:

  • Erhöhung der Entgelte ab dem 01.01.2024 um 7,23%.
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in den Kalender­monaten Juni 2023 bis einschl. Dezember 2023 i. H. v. jeweils 150,- €, insgesamt somit 1.050,- €. Teilzeitbeschäf­tigte erhalten diese Leistung anteilig, Auszubildende 75,- €)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab dem 01.01.2024 um 75,- € je Ausbildungsjahr.
  • Laufzeit: 01.07.2023 – 30.06.2024 (12 Monate)

Diese und weitere Tarifabschlüsse finden Sie auf unserer Homepage unter VdEW-intern, Tarifnachrichten.

Aktuelle Zahlen der Verbraucherpreise