Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Wir informierten Sie mit unserem Newsletter 19/2023 unter Punkt 3. über die erfolgte Einigung zum Gesetzentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes. Heute möchten wir Ihnen als PDF-Anlage eine erste informative Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes der BDA zukommen lassen, in welcher Fragen zur Begriffsdefinition des neuen Gesetzes, die Einrichtung von internen Meldestellen und der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einrichtung der Meldeverfahren vorgestellt und erläutert werden. Diese Anlage können Sie auf unserer Internetseite unter diesem Newsletter abrufen.
Blitzumfrage zur aktuellen Ertragslage in der Ernährungsindustrie
Hiermit möchten wir Sie herzlich zur Teilnahme an der Blitzumfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie zur aktuellen Ertragslage in der Ernährungsindustrie einladen.
Hintergrund: In Zeiten hoher Verbraucherpreisinflation und steigender Lebensmittelpreise sieht sich die gesamte Ernährungswirtschaft dem Vorwurf ausgesetzt, ungerechtfertigte Preissteigerungen durchzusetzen. Dabei zeigen verschiedene Konjunkturindikatoren, dass die Ernährungsindustrie im Jahre 2022 mit enormen wirtschaftlichen Herausforderungen, insbesondere auf der Kostenseite, zu kämpfen hatte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. möchte daher einen näheren Blick auf die Ertragslage der Ernährungsindustrie werfen, um ein Urteil darüber abgeben zu können, wie sich die vergangenen Krisen auf die wirtschaftliche Situation ausgewirkt haben.
Für Ihre Unterstützung unseres Partnerverbandes in Form Ihrer Antworten – ca. 10 Minuten Ihrer Zeit genügen – wären wir sehr dankbar.
Sie finden die Umfrage unter folgendem Link: BVE-Blitzumfrage
Ihre Angaben werden selbstverständlich anonym behandelt; in der Erhebung wird kein Rückschluss auf Ihr Unternehmen möglich sein!
Wir bitten um Beantwortung des Fragebogens bis Dienstag, den 30. Mai 2023. Die detaillierten Ergebnisse der Blitzumfrage werden unter den Teilnehmern der Umfrage bekannt gegeben. Zentrale Kernaussagen werden darüber hinaus im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme und Unterstützung!
Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In einem befristeten Arbeitsverhältnis kann der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter Umständen dadurch erschüttert sein, dass diese sich durchgängig (nahezu) genau über die letzten sechs Wochen vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses erstrecken (LAG Niedersachsen, Urt. 22.02.2023 – 8 Sa 713/22).
Betriebsbedingte Kündigung wegen Fremdvergabe von Aufgaben an konzernangehöriges Drittunternehmen
Die einer betriebsbedingten Kündigung zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung muss nicht – etwa aus wirtschaftlichen Gründen – „dringend“ sein. Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen, sofern sie nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind. Zu der unternehmerischen Freiheit gehört auch das Recht festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen. Dies gilt auch für die Aufgabenverlagerung zwischen Konzernunternehmen (BAG, Urt. v. 28.02.2023 – 2 AZR 227/22).
Aktuelle Tarifabschlüsse
Am 08.05.2023 haben sich die Verbände der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Brauereien in Baden-Württemberg geeinigt:
- Die Löhne und Gehälter erhöhen sich ab dem 01.06.2023 um einen Festbetrag von 240 € in jeder Tarifgruppe.
- Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 1.000 € im Mai 2023 sowie 700 € im September 2023. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie zeitanteilig.
- Die Ausbildungsvergütung erhöht sich auf 1.080 € (1. Jahr), 1.170 € (2. Jahr), 1.290 € (3. Jahr) und auf 1.375 € (4. Jahr).
- Auszubildende erhalten mit der Mai Abrechnung eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 850 €.
- Laufzeit: 01.03.2023 – 31.03.2024 (13 Monate)
Am 09.05.2023 haben sich der Verband deutscher Großbäckereien e.V. und die Gewerkschaft NGG auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Brotindustrie Ost geeinigt:
- Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.06.2023 um 7 %.
- Weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.11.2023 um 1,5 %.
- Die Ausbildungsvergütung erhöht sich um 200 €.
- Die Beschäftigten inkl. der Auszubildenden erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.100 €.
- Laufzeit: 01.04.2024 – 30.04.2024 (13 Monate)
Am 23.05.2023 haben sich der Arbeitgeberverband der Bayrischen Ernährungswirtschaft e.V. und die Gewerkschaft NGG auf folgenden Tarifabschluss für die Beschäftigten der Obst- und Gemüseverwertungsindustrie in Bayern geeinigt:
- Erhöhung der Entgelte ab dem 01.01.2024 um 7,23%.
- Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in den Kalendermonaten Juni 2023 bis einschl. Dezember 2023 i. H. v. jeweils 150,- €, insgesamt somit 1.050,- €. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig, Auszubildende 75,- €)
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab dem 01.01.2024 um 75,- € je Ausbildungsjahr.
- Laufzeit: 01.07.2023 – 30.06.2024 (12 Monate)
Diese und weitere Tarifabschlüsse finden Sie auf unserer Homepage unter VdEW-intern, Tarifnachrichten.
Aktuelle Zahlen der Verbraucherpreise
