Präsentationen des Personalleiterarbeitskreises am 06.06.2023

Die Präsentationen zu unserem hybriden Personalleiterarbeits­kreis am 06.06.2023 zu den Themen:

  1. Aktuelles zur Erfassung der Arbeitszeiten
  2. Streik, was tun? Hinweise und Empfehlungen für den Fall von Arbeitskampfmaßnahmen
  3. Fallstricke und Hinweise beim Abschluss von Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen. Insbesondere Rückzahlungs­vereinbarungen von vom Arbeitgeber finanzierter Fortbildungskosten.
  4. Allgemeine aktuelle Rechtsprechung
  5. Sonstiges

stehen nun zum Download auf unserer Homepage bereit.

Kein Equal Pay für Leiharbeitnehmer

Das BAG hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten als wirksam bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügen, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage, die einem Einzelhandel als Kommissio­niererin überlassen worden war. Ihr Lohn für diese Arbeit lag bei 9,23 Euro die Stunde. Vergleichbare Stammarbeitnehmer bekamen 13,64 Euro für dieselbe Arbeit. Sie verlangte im Nachhinein auf gerichtlichem Wege die Zahlung des entsprechenden Differenzbetrages.

Schon die Vorinstanzen hatten die Klage der Frau abgewiesen. Auch der EuGH hatte sich bereits mit dem Fall im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens beschäftigt, das das BAG angestrengt hatte. Die Antwort aus Luxemburg kam im vergangenen Dezember: Demnach dürfen Leiharbeiter nur dann schlechter bezahlt werden, wenn diese Ungleich­behandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Wenn also ein Tarifvertrag einen niedrigeren Lohn für Leiharbeiter vorsieht, müssen diesen im Gegenzug andere wesentliche Vorteile gewährt werden – etwa durch zusätzliche Freizeit. Es geht dabei um die Achtung des sogenannten Gesamtschutzes. In dem EuGH-Urteil aus Dezember 2022 heißt es, dass Leiharbeiter nur dann schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen werde.

Vorliegend gewährleistet das streitgegenständliche Tarifwerk die Fortzahlung der Vergütung in verleihfreien Zeiten. In § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG ist zusätzlich sichergestellt, dass die Verleiher das Wirtschafts- und Betriebsrisiko für verleihfreie Zeiten zu tragen haben. Dazu komme, dass die tarifliche Vergütung von Leiharbeitnehmern staatlich festgesetzte Lohnuntergrenzen und den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten dürfe. Schließlich dürfe nur in den ersten neun Monaten des Leiharbeitsverhältnisses vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts abgewichen werden.

Da die Klägerin in Anbetracht dieser Sachlage ausreichend kompensiert werde und ihr zudem ein gesetzlich ausreichender Schutz zukomme, habe sie keinen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages, so das BAG.

Aktuelle Tarifabschlüsse

Am 19.04.2023 haben sich der Arbeitgeberverband Ernährung und Genuss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf folgenden Tarifabschluss für die Brauereien in Hessen und Rheinland-Pfalz geeinigt:

  • Ab 01.11.2023 steigen die Tarifentgelte um 180,00 € einheitlich in allen Entgeltgruppen. Die Ausbildungs­vergütungen steigen um 90,00 € einheitlich in allen Ausbildungsjahren.
  • Das Eckentgelt in Hessen (OK I) steigt auf 3.847,00 €. Das Eckentgelt in Rheinland-Pfalz (OK I) steigt auf 3.799,50 €.
  • Ab 01.08.2024 steigen die Tarifentgelte um weitere 150,00 € einheitlich in allen Entgeltgruppen. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 75,00 € einheitlich in allen Ausbildungsjahren.
  • Das Eckentgelt in Hessen (OK I) steigt auf 3.997,00 €. Das Eckentgelt in Rheinland-Pfalz (OK I) steigt auf 3.949,50 €.
  • Ab 01.03.2025 steigen die Entgelte um weitere 100,00 € einheitlich in allen Entgeltgruppen. Die Ausbildungsver­gütungen steigen um 50,00 € einheitlich in allen Ausbildungsjahren.
  • Das Eckentgelt in Hessen (OK I) steigt auf 4.097,00 €. Das Eckentgelt in Rheinland-Pfalz (OK I) steigt auf 4.049,50 €.
  • Es wird eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. insgesamt 3.000 € gezahlt. Die Prämie wird zusammen mit den jeweiligen Entgeltzahlungen für die Monate August, September und Oktober 2023 in Teilbeträgen von jeweils 500,00 € gezahlt. Die restlichen 1.500,00 € werden zusammen mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni 2024 gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie zeitanteilig. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte.

Am 26.05.2023 haben sich der Arbeitgeberverband Ernährung und Genuss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf folgenden Tarifabschluss für die Feinkost- und Nährmittelindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz geeinigt:

  • Ab 01.07.2023 steigen die Löhne und Gehälter einheitlich in allen Entgeltgruppen um 250,00 €. Das Eckentgelt (Lohngruppe I, über 20 Jahre) steigt damit auf 3.504,00 €.
  • Ab 01.05.2024 steigen die Löhne und Gehälter um weitere 5 %. Das Eckentgelt (Lohngruppe I, über 20 Jahre) steigt damit um 175,00 € auf 3.679,00 €.
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 01.04.2023 einheitlich um 150,00 € in allen Ausbildungsjahren und zum 01.04.2024 um weitere 100,00 €.
  • Es wird eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 1.400,00 € im Monat Juni 2023 und 1.250,00 € im Monat April 2024 gezahlt. Azubis erhalten jeweils den hälftigen Betrag. Mitarbeiter in Teilzeit erhalten den Betrag anteilig ihres regelmäßigen Beschäftigungsgrades am jeweiligen Stichtag.
  • Laufzeit: 01.04.2023 – 31.03.2025 (24 Monate)

Diese und weitere Tarifabschlüsse finden Sie vollständig auf unserer Homepage unter VdEW-intern, Tarifnachrichten.

HR Trend Studie 2023 in der Food and Consumption Value Chain

Zum 11. Mal in Folge führen die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) und die AFC Personal­beratung GmbH die gemeinsame Studie “HR Trends in der Food and Consumption Value Chain” durch.

Die Studie über die Einschätzung von Geschäftsführungen, Personalverantwortlichen und Entscheidenden in der Agrar-, Ernährungs- und Genussmittelwirtschaft sowie im Lebensmittelhandel zeigt auf, wie die Unternehmen auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und der Arbeitswelt von morgen reagieren.

Den Fragebogen zur Studie finden Sie unter:

https://login.mailingwork.de/-survey/2953/251