- Dritte Tarifrunde in Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt
- Arbeitgeberverband VdEW erwartet konkretes Gegenangebot der Gewerkschaft NGG
- Spekulationen zu Ost-West-Angleichung: Falscher Tarifabschluss gefährdet Arbeitsplätze
Hannover, 29.04.2026. In der Tarifrunde der Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt steht
am Donnerstag, 30. April, die dritte Verhandlungsrunde zwischen der Tarifgemeinschaft im
Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) und der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) an.
Erwartung der Arbeitgeber: Ein verhandlungsfähiges Gegenangebot statt Warnstreiks
Der VdEW verweist darauf, dass seitens der Arbeitgeber schon seit Ende Januar ein
konkretes Angebot vorliegt: Zehn Prozent mehr Lohn, verteilt auf vier Jahre in vier Stufen
Damit ist eine gute Grundlage vorhanden, um in den Gesprächen zu Ergebnissen zu
kommen.
Der Arbeitgeberverband fordert die NGG auf, nun endlich selbst ein konkretes,
verhandlungsfähiges Gegenangebot vorzulegen anstatt, wie in den vergangenen Wochen,
die Tarifgespräche durch Warnstreiks bewusst zu verzögern. „Wenn Warnstreiks eingesetzt
werden, obwohl ein Angebot vorliegt und die Gegenseite kein Gegenangebot macht, halten
wir das für den falschen Weg. Wir erwarten von der NGG, dass nun verhandelt wird anstatt
zu streiken“, sagt RA Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des VdEW.
Ost-West-Angleich der Löhne: politisch verständlich, wirtschaftlich aber nicht leistbar
Die NGG hat ihrerseits öffentlich über eine Angleichung der Löhne zwischen Ost und West
gesprochen. Dieses Anliegen ist als gesellschaftliche Debatte nachvollziehbar. Eine kurzfristige Umsetzung in der Lebensmittelindustrie in Sachsen-Anhalt ist aus Sicht der
Unternehmen jedoch weder realistisch noch im Interesse des Standorts. Die Betriebe stehen
unter extrem hohen Kostendruck, der sich in den letzen Monaten nochmals deutlich
verschärtft hat. Unter anderem durch stark gestiegene Rohstoffpreise, hohe Energiepreise,
sowie erheblich erhöhte Kosten in Transport und Logistik. Gleichzeitig bleibt die
Preisdurchsetzung gegenüber Handel und Verbrauchern begrenzt.
„Die NGG spekuliert über eine schnelle Angleichung, sagt aber nichts Konkretes über
Lohnhöhen oder Laufzeiten. Bei kurzen Laufzeiten würde das im Kern bedeuten, dass
Unternehmen der Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt innerhalb von ein bis zwei Jahren
mit zweistelligen Lohnzuwächsen konfrontiert wären. Wir müssen ausdrücklich davor
warnen: Viele Betriebe könnten einen solchen Tarifabschluss in der jetzigen Lage schlicht
nicht verkraften. Diese Unternehmen wären in ihrer Existenz gefährdet. Damit würden auch
die Arbeitsplätze wegfallen. Das darf nicht das Ziel der Tarifpartner sein“, warnt Alemić.
Ziel der Arbeitgeber: Lohnentwicklung und gesunde Unternehmen
Die Arbeitgeber wollen nun eine Lösung, die den Beschäftigten eine verlässliche Perspektive
gibt und gleichzeitig die Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht überfordert. „Wir brauchen
eine deutliche Entwicklung bei den Löhnen, aber ebenso braucht es eine gesunde
Entwicklung der Betriebe. Entscheidend ist, dass wir am 30. April zügig und konstruktiv
vorankommen“, sagt Alemić.
