Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze – Version 22-1 Mai 2025
Der Gesetzgeber hat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zeitlich versetzt in mehreren Stufen überarbeitet. Zusätzlich zu den bereits geltenden Änderungen u. a. zum Datenabruf bei den Standesämtern sowie zu aufenthaltsrechtlichen Fragen treten nun zum 1. Mai 2025 u. a. Neuregelungen zur Erwerbstätigkeit, zu steuerlichen Aspekten sowie Formvorgaben in Kraft.